RSS Zentriere Dich! Impressum

KBA, Selbstauskunft, Aufatmen

Also wahrscheinlich kann ich aufatmen. Ich habe nämlich dieser Tage ein Auskunftsbegehren nach Flensburg geschickt, um meine eigene Zählung zu prüfen und um zu wissen, wann meine Punkte denn endlich verfallen. Das Ergebnis lautet: ich habe richtig gezählt und am 29.6.2006 sollten sie dann endlich getilgt sein. Verwirrend war nur der Begriff “Überliegefrist”. Ich interpretiere das entsprechende Regelwerk so: wenn innerhalb der Tilgungsfrist eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, die innerhalb dieser Überliegezeit rechtskräftig wird, verlängert sich die Tilgungsfrist. Den interessanteren Fall, wie neue Punkte nach Ende der Tilgungsfrist, aber innerhalb der Überliegefrist zu werten sind, schweigt der Text. Ich gehe als Laie und Mathematiker einfach davon aus, daß dann die alten Punkte als regulär getilgt gelten und alle Punkte ab morgen wieder von null an zählen (die hoffentlich mitlesenden Rechtsprofis mögen das kommentieren).

von DerMuffin :: 29.06.2006 @ 01:52 :: Kategorie mx-5 :: Comments (2)

2 Kommentare »

  1. Nicht alle der mitlesenden Rechtsprofis kennen sich in diesem verlorenen Zweig des Rechts der Ordnungswidrigkeiten aus…

    Comment by Arne — 01.07.2006 @ 00:59

  2. Der Artikelautor ging auch nur leichtfertigerweise davon aus, daß die genannten Begrifflichkeiten juristisches Handwerkszeug sind, unabhängig davon wie verloren der betrachtete Zweig des Rechts gerade ist.
    Und daß sich alle Juristen aufgrund des berufsimmanenten Termindrucks gezwungenermaßen mit dem Punkterecht auskennen…

    Comment by DerMuffin — 03.07.2006 @ 00:03

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Eigene Meinung?